Corona im Schuljahr 2020/2021

27.08.2020 9:00

16.08.2020 17:15
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Rücksprache mit unserem Gesundheitsamt möchte ich Ihnen noch Folgendes zum Schulstart morgen mitteilen.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Rückkehrer*in aus Risikogebieten verpflichtet sind, sich testen zu lassen. Wenn keine Testung erfolgt ist, ist das eine Ordnungungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich zieht. Das Testergebnis sollten diese Schüler*innen 14 Tage mit sich führen. Ich weise darauf hin, dass diese Schüler*innen nur bei Vorliegen des negativen Testergebnisses in die Schule kommen dürfen.

Für Reisende aus den anderen Regionen gilt die Quarantäne- und Testpflicht nicht, sie können sich aber kostenlos freiwillig testen lassen.

Mit freundlichen Grüßen, bleiben Sie alle gesund
Matthias Gotthardt

 

14.08.2020 18:10
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu unserem Schulbetrieb unter Corona-Bedingungen:

 

 

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