FAQ Lese-Rechtschreib-Schwäche

Die wichtigsten Fragen sind im Folgenden aufgeführt. Stets sollten die Erziehungsberechtigten das Gespräch mit der Deutschlehrkraft suchen, die kompetent beraten kann.

Wer ist in Sachen L-R-S mein erster Ansprechpartner?
Vereinbaren Sie einen Termin mit der Deutschlehrkraft Ihres Kindes. Diese wird ggf. weitere Schritte veranlassen.

Bei meinem Kind wurde bereits in der Grundschule eine L-R-S festgestellt. Was ist im Zusammenhang mit dem Schulwechsel zu tun?
Suchen Sie das Gespräch mit der Deutschlehrkraft Ihres Kindes. Diese sichtet die Schülerakte und berät Sie zu allen folgenden Schritten.

Ein externes Institut hat bei meinem Kind L-R-S diagnostiziert. Was ist zu tun?
Suchen Sie das Gespräch mit der Deutschlehrkraft Ihres Kindes. Sie können jederzeit – auch ohne vorliegendes Gutachten – einen Antrag auf Nachteilsausgleich oder auf Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung oder -bewertung stellen, wenn Ihr Kind besondere Schwierigkeiten beim Erlernen von Lesen und Schreiben hat. Die Klassenkonferenz befindet über den von Ihnen gestellten Antrag und wird Ihnen mitteilen, wie weiter verfahren wird.

Mein Kind hat L-R-S. Muss es den Förderkurs besuchen oder können wir es nur außerschulisch fördern lassen?
Der Besuch des schuleigenen Förderkurses ist verpflichtend. Dort findet eine individuelle Förderung Ihres Kindes statt. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, das Kind noch außerschulisch fördern zu lassen.

Mein Kind hat L-R-S. Die Klassenkonferenz hat entsprechende Maßnahmen beschlossen. Was nun?
Setzen Sie sich ins Benehmen mit der Deutschlehrkraft Ihres Kindes. Sie müssen mindestens halbjährlich zu einem Gespräch kommen, in dem die individuelle Lernentwicklung und der erreichte Lernfortschritt thematisiert werden. Ihr Kind erhält halbjährlich einen Förderplan, in dem alle beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen dokumentiert und die nächsten Ziele festgelegt werden.

Wird eine L-R-S im Zeugnis meines Kindes vermerkt?
Das kommt darauf an. Sollte Ihrem Kind ein Nachteilsausgleich gewährt worden sein, dann erscheint dies nicht auf dem Zeugnis. Nur die Gewährung einer Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung wird unter „Bemerkungen“ aufgeführt.

Kann sich eine L-R-S bei gezielter Förderung bessern?
Davon gehen wir aus. Eine  L-R-S kann beim Erlernen des Lesens und Schreibens auftreten. Entsprechend werden der Nachteilsausgleich bzw. die Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung oder -bewertung mit andauernder Förderung und dem damit verbundenen Lernerfolg abgebaut.

Nachteilsausgleich und Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen zur Leistungsfeststellung oder -bewertung – was ist das?
Es gibt drei gestufte mögliche Maßnahmen, die die Schule gewähren kann. So prüft die Klassenkonferenz zunächst, ob der Nachteilsausgleich (z.B. verlängerte Bearbeitungszeit, spezifisch gestaltete Arbeitsblätter, Hervorheben von Silben, Pausen während der Klassenarbeit ..) ausreicht, um die besonderen Schwierigkeiten Ihres Kindes angemessen zu kompensieren. Ist dies nicht der Fall, prüft die Konferenz, ob eine Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung (mündliche statt schriftlicher Arbeit, wenn die Rechtschreibleistung bei dieser Arbeit kein Leistungsgesichtspunkt ist) angemessen ist. Die letzte weitestgehende Maßnahme ist die Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung (Verwendung eines Wörterbuchs, Regeln zur Verfügung stellen, Verbesserung der Note durch zusätzliche andere Leistungsnachweise, stärkere Gewichtung der mündlichen Note, zeitweiser Verzicht auf eine Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistung).

L-R-S: Wie kann mein Kind gefördert werden?
Dies ist genau der Punkt, den Sie mindestens halbjährlich mit der Deutschlehrkraft Ihres Kindes thematisieren. Grundlage ist der Förderplan, den die Klassenkonferenz erstellt.

Kann eine L-R-S isoliert in Englisch auftreten?
Nein, das gibt es nach VOGSV (Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses) nicht. Andersrum: Nicht alle Kinder mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben entwickeln zwangsläufig auch besondere Schwierigkeiten beim Erlernen einer Fremdsprache. Die Berücksichtigung der L-R-S im Englischunterricht wird bei Bedarf Bestandteil des Förderplans Ihres Kindes sein.

L-R-S in der Sekundarstufe II?
Nachteilsausgleich sowie Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung oder -bewertung aufgrund von besonderen Schwierigkeiten beim Lesen oder Rechtschreiben sollen im Verlauf der Sekundarstufe I abgebaut und abgeschlossen sein. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen entscheidet das Staatliche Schulamt, ob eine Fortsetzung in den Bildungsgängen der Sekundarstufe II gerechtfertigt ist. Zur Gewährung stellen Sie, die Erziehungsberechtigten, beim Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II einen Antrag auf Fortsetzung besonderer Fördermaßnahmen an das Staatliche Schulamt. Dies sollte zur Verfahrensbeschleunigung über die Schule erfolgen. Eine frühzeitige Kontaktierung der Tutorin/ des Tutors oder der Deutschlehrkraft ist unabdingbar, da diese/r eine Klassenkonferenz wegen einer Stellungnahme einberufen muss.

08/19 Wint

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