Vertretungskonzept

Am Gymnasium Taunusstein wird seit dem Schuljahr 2006/07 die Unterrichtsgarantie Plus umgesetzt, die mittlerweile jedoch „verlässliche Schule“ heißt. Durch diese wird garantiert, dass im Stundenplan vorgesehene Unterrichtsstunden an Vormittagen in der Sekundarstufe I nicht mehr ausfallen. Folgende Prioritäten bei der Vergabe von Vertretungsstunden werden in der Regel gesetzt:

  1. Die Vertretung wird durch eine Lehrerinnen oder Lehrer gehalten, deren Unterricht durch eine besondere Schulveranstaltung zeitgleich ausfällt. *)
  2. Die Vertretung wird durch Lehrer/innen gehalten, die selbst in der Lerngruppe unterrichten. Sie halten dann Fachunterricht in ihrem Fach.
  3. Die Vertretung wird durch eine Person realisiert, die das ausfallende Fach vertritt.*)
  4. Vertretung wird fachfremd organisiert. Dies kann ein(e) Lehrer(in) der Schule sein, aber auch eine externe Kraft. Dabei kann entweder auf den Materialpool zurückgegriffen, Methodenkompetenz erworben oder ein Bereich bearbeitet werden, den die Vertretungskraft bestimmt.
  5. Mitaufsichten sind nicht auszuschließen, sollten aber möglichst vermieden werden, sofern sich die Varianten (1) bis (4) realisieren lassen.

*) Unterrichtsmaterial wird entweder von der Lehrkraft bereitgestellt, deren Unterricht vertreten werden muss, oder es wird auf einen Materialpool zurückgegriffen, oder die Lehrkraft erteilt den Fach-Unterricht in eigenem Ermessen.

In einzelnen Fällen wurde durch Beschluss der Schulkonferenz genehmigt, dass Randstunden in den Jahrgängen 9 und 10 ausfallen dürfen. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen vorgesehen.

Materialpool:
Solange kein anderer Beschluss gefasst wird, sind die Fachschaften für die Gestaltung des Materialpools verantwortlich.