Wahlen zur 3. Fremdsprache oder zum Wahlpflichtunterricht in den Jahrgangsstufen 9 und 10

Wichtig:

1. Der für Dienstag, den 20.Februar, geplante Elternabend findet nicht statt!

2. Die SuS der achten Klassen werden am Freitag, den 23.Februar in der 5. Stunde umfassend zum Thema WPU informiert.

Im gymnasialen Bildungsgang sind Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 9 und 10 verpflichtet, entweder eine 3. Fremdsprache oder alternativ ein Angebot des Wahlpflichtunterrichts zu belegen.

Im Folgenden geben wir einige Informationen zum Angebot für das Schuljahr 2018/2019.

Die 3. Fremdsprache kann am Gymnasium Taunusstein Latein, Französisch oder Spanisch sein. Die gewählte Sprache wird in den Jahrgangsstufen 9 und 10 dreistündig unterrichtet, und es werden wie in den Hauptfächern Kursarbeiten geschrieben; allerdings wird bezüglich der Versetzungs- und Ausgleichsregelungen die dritte Fremdsprache wie ein Nebenfach behandelt. Schülerinnen und Schüler, die eine 3. Fremdsprache wählen, sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass Sprachenlernen immer mit einem erhöhten Lernaufwand im Bereich Vokabular und Grammatik verbunden ist. Die modernen Sprachen setzen auch immer die Bereitschaft voraus, in der Zielsprache sowohl mündlich als auch schriftlich zu kommunizieren.

Das Fach Latein führt als 3. Fremdsprache zum Latinum, wenn es bis zum Ende der Jahrgangsstufe 13 durchgängig belegt und mit mindestens 5 Notenpunkten (dies entspricht der Note ausreichend) abgeschlossen wird. Ob, in welchem Umfang und in welcher Form die 3. Fremdsprache in der Gymnasialen Oberstufe fortgeführt wird, variiert von Jahr zu Jahr und kann immer erst entschieden werden, wenn die entsprechenden Erhebungen zur Fortsetzung der 3. Fremdsprache am Ende der Jahrgangsstufe 10 durchgeführt worden sind.

Sollte sich nicht für eine dritte Fremdsprache entschieden werden, so ist ein Wahlpflichtangebot zu wählen, das im Unterschied zur 3. Fremdsprache nur zweistündig unterrichtet wird.

Einzelheiten zu den Sprachen und zum Wahlpflichtangebot erfahren Sie hier:
word-Datei
pdf-Datei.

Die Wahl ist eine Wahl für zwei Schuljahre. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Wahlzettels die Verpflichtungen zur Angabe eines Zweitwunsches und den Abgabetermin.

Über dieses Informationsschreiben hinaus informieren Schulleitung und Fachbereiche die Schülerinnen und Schüler im Laufe dieser Tage auch mündlich. Zeit und Ort werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Mit freundlichem Gruß

Anja Janssen, Koordination 7-9 (SJ 2017/18)

Teilen